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   BAG, 09.07.1959 - 1 AZR 4/58   

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https://dejure.org/1959,391
BAG, 09.07.1959 - 1 AZR 4/58 (https://dejure.org/1959,391)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1959 - 1 AZR 4/58 (https://dejure.org/1959,391)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1959 - 1 AZR 4/58 (https://dejure.org/1959,391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Wochentag - Wochenfeiertag - Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 76
  • NJW 1959, 1747 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81

    Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt das Feiert-LohnzG das Ziel, dem Arbeitnehmer für den ausgefallenen Arbeitstag die Vergütung zu sichern, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen; darum ist es auch unerheblich, ob durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden wird (BAG 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20, aaO, zu 1 der Gründe; 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27, aaO, zu 2 b und 3 c der Gründe; 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32, zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Die Beklagte kann sich für ihre abweichende Rechtsauffassung nicht auf das Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9.Juli 1959 (BAG 8, 76 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) berufen.

    Der Erste Senat hat hervorgehoben, daß er dies nicht prüfen könne (BAG 8, 76, 77 = AP, aaO).

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 144/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des

    Dafür ist es unerheblich, wie sich der Arbeitsausfall auf die Tage vor oder nach den Feiertagen auswirkt und ob allein schon durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden werden kann (BAGE 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; BAGE 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe; BAGE 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 b und 3 c der Gründe; BAGE 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG zu I 3 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.1995 - 1 Sa 972/94

    Anspruch auf Feiertagslohn sowie Mehrarbeitszuschlag für Nachholarbeit;

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  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Eine Konkretisierung ist nur da möglich, wo eine Arbeitsverpflichtung nicht genau festgelegt ist, eine konkrete Ordnung also nicht besteht (siehe dazu auch BAG Urteil vom 9. Juli 1959 - 1 AZR 4/58 - AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; GK-TZA Lipke, Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rz 107).
  • BAG, 26.03.1966 - 3 AZR 453/65

    Regelmäßige Fünf-Tage-Woche - Wochenfeiertag - Nachholung der ausfallenden

    gearbeitet wird? dann wird hiervon der Anspruch auf die Feiertagsvorgütung nicht berührt» Andernfalls würde, wie das Bundesarbeitsgericht schon früher entschieden hat (vglo BAG AP Nro 4 zu § 1 FoiortagslohnzahlungsG mit zustimmender Anmerkung von Bersch; BAG 8, 76 /~197 - AP Nr» 5 aaO), die zwingende Regelung des § 1 FcicrtagslohnzahlungsG in unzulässiger Ueise umgangen».
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 146/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des

    Dafür ist es unerheblich, wie sich der Arbeitsausfall auf die Tage vor oder nach den Feiertagen auswirkt und ob allein schon durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden werden kann (BAGE 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; BAGE 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe; BAGE 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 b und 3 c der Gründe; BAGE 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 145/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des

    Dafür ist es unerheblich, wie sich der Arbeitsausfall auf die Tage vor oder nach den Feiertagen auswirkt und ob allein schon durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden werden kann (BAGE 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; BAGE 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe; BAGE 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 b und 3 c der Gründe; BAGE 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 25.03.1966 - 3 AZR 358/65

    Verdienstausfall - Feiertagslohnzahlung - Feiertagsvergütung

    41 Klügere die Fünf-Tage-Woche mit arbeitsfreien Mittwoch gewesen ist» Nach Ansicht des Beklagten soll dies aber nicht in den Wochen gegolten haben, in die ein gesetzlicher Feiertag fiel; dann soll, wie offenbar der Beklagte meint, jeweils der Feiertag der freie lag und der mit Arbeit belegte Mittwoch einer der fünf Arbeitstage gewesen sein» Dieser Auslegung hat das Landesarbeitsgericht mit Recht die.Anerkennung versagt» Eine derartige Abrede, wenn sic überhaupt in den vorbezeichneten Sinne von beiden Parteien gewollt gewesen sein sollte, stellt sich als eine unzulässige Umgehung des § 1 A.bo» 1 FeicrtagslohnzahlungsG dar; denn cs würde damit einzclvertraglich der unabdingbare gesetzliche Anspruch auf Feiertagsbezahlung (vgl» dazu z» B» BAG 10, 29 /~3Aj7 - AP Nr» 11 zu § 1 FeicrtagslohnzahlungsG; BAG AP Nr» 2 zu § 611 BGB Akkordkolonne unter 2 b der Entsehcidungsgründe) zun Nachteil des Arbeitnehmers abgedungen» Bas hat in ähnlich liegenden Fällen bereits der Erste Senat des Eundesarbcitogerichto mehrfach entschieden (vgl» BAG AP I r » 4 zu § 1 FeicrtagslohnzahlungsG; BAG 8, 76 / ~ 19 7 - AP Nr» 5 aaO); dem ist der erkennende Senat in den gleichzeitig erlassenen und zur Veröffentlichung sowohl in der Amtlichen Sammlung als auch im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehenen Urteil 3 AZR 453/65-(Verkündungsdatum gemäß § >10 Abs» 2 ZPO: 26» März 1966) gefolgt» Nach dieser Rechtsprechung? die allgemeine Zustimmung gefunden hat, kann somit bei regelmäßiger Fünf-Tage-Woche in einer Woche mit einem Feiertag die Arbeitszeit dieses Tages nicht mit der Wirkung auf den normalerweise arbeitsfreien Tag verlegt werden, daß der Anspruch auf die Feiertagsbozahlung entfällt» Nichts anderes gilt aber für den Fall, daß, 'wie hier, die Fcicrtcgsvcrgütung schon im Monatsgehalt enthalten ist».
  • BAG, 07.10.1966 - 3 AZR 118/66

    Stundenlohn - Lohnfortzahlung

    FeiertagslohnzahlungsG; BAG 8, 76 = AB Nr, 5 aaO; BAG 10, 29 = AB Nro 11 aaO; BAG 10, 35 = AB Nr , 12 aaO; BAG 12, 216 = AB N r , 13 aaO; BAG AP Kr. 16, 17 .
  • BAG, 25.11.1960 - 1 AZR 566/58

    Hausarbeitstag

    Januar 1959» 1 AZR 4-72/58 = AP Nr. 10 zu § 1 HausarbeitstagsG Nordrhein-Westfalen, für den Fall des nicht gewährten, aber abzugeltenden Hausarbeitstages den Arbeitnehmerinnen den Lohn für die tatsächlich von ihnen an dem Tage, an dem sie nicht hätten arbeiten müssen, geleistete Arbeit zugesprochen hat.
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 561/59

    Ausgleich ausfallender Arbeitszeit - Wochen mit Wochenfeiertagen - Bezahlte

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